
Steuerberater, Rechtsanwalt
WP Dipl.-Kfm. Müller
Ihr Recht auf eine fachliche, zuverlässige und inviduelle Beratung durch einen qualifizierten Berater. Mein vordringliches Anliegen ist, dass Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen berücksichtigt werden. Bei der Erstellung von Steuererklärungen und der laufenden Steuerberatung ist dies natürlich vordringlich für Sie Steuern zu sparen, aber auch andere Kriterien könen eine wichtige Rolle darstellen, die berücksichtigt werden sollten. Auch müssen die rechtlichen Vorschriften des Steuerrechts berücksichtigt werden. Für mich als Berater ist es am Anfang eines Beratungsgespräch wichtig die Sachlage und ihre wirtschaftliche Ziele und persönliche Wünsche vollständig zu erfassen. Dazu ist es erforderlich Ihre persönliche Ausgangssituation in einem gemeinsamen Beratungsgespräch zu erfassen bzw. zu dokumentieren. Hierfür ist es grundsätzlich notwendig, dass gezielte Rückfragen von mir gestellt werden bzw. später Unterlagen von Ihnen bereitgestellt werden müssen.
In der Rechtsberatung ist dies in der Regel ebenfalls notwendig, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend zu prüfen und Ihnen diese nachvollziehbar zu erläutern. Meine Arbeit liegt darin Ihre rechtliche Interessen, soweit wie möglich für Sie nachvollziehbar und erfolgreich umzusetzen. Als Kunde dürfen und sollten Sie Fragen stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Bei Rechtsstreitigkeiten gibt es für den Mandanten Chancen aber auch Risiken, diese stelle ich Ihnen im Vorfeld dar, damit für Sie negative Überraschungen möglichst ausbleiben.
Ein Bereich der eine ganzheitliche fachliche Denkweise erfordert ist zum Beispiel das Erbrecht und damit zusammenhängend das Erbschaftsteuerrecht. Erben und vererben bedeutet Übertragung von Vermögen, für das Sie oder Ihre Verwandten als Erblasser ein Leben lang hart gearbeitet haben. Im Rahmen des erbrechtlichen Teils, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten der Ihren Willen bei Lebzeiten oder später für den Todesfall (Testament, Erbvertrag) berücksichtigt. Im Rahmen der vorweggenommene Erbfolge gibt es die Möglichkeit bereits Vermögen bei Lebzeiten auf den Ehepartner, Kinder oder Verwandte zu übertragen um die Steuerfreibeträge für die Schenkungs- und Erbschaftsteuer ggf. mehrmals nutzen zu können. Dadurch kann später im Todesfall weniger oder ggf. keine Erbschaftssteuer mehr für Ihre Erben entstehen. Grundsätzlich sind aber unterschiedliche rechtliche Gestaltungen der Vermögensübertragungen möglich, die von Ihren ganz persönlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig sein können. Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben jedoch unterschiedliche wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Auswirkungen. Das sollte sorgfältig im Vorfeld mit einem fachlichen Berater besprochen und überdacht werden. Als Steuerberater und Rechtsanwalt steht für mich eine ganzheitliche steuerliche und rechtliche Lösung für den Kunden im Mittelpunkt. Dabei versuche ich Sie als Kunde so zu beraten, dass Ihre wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Ziele optimal umgesetzt werden.